Ein Fonds investiert das Geld vieler Sparer gemäß den Fondsbedingungen in verschiedene Aktien, verzinsliche Wertpapiere (z. B. Staats- und Unternehmensanleihen) oder Immobilien. Fondsmanager dürfen in keinem Fall mehr als 10 Prozent des Fondsvermögens in Wertpapiere eines Unternehmens investieren. Diese Risikostreuung ist gesetzlich vorgeschrieben und lässt sich mit Direktanlagen in einzelnen Wertpapieren oder Immobilien kaum erreichen. Der Käufer eines Fondsanteils legt somit sein Geld in vielen verschiedenen Werten gleichzeitig an. Durch diese breite Streuung können Verluste eines Wertes durch Gewinne anderer Werte ausgeglichen werden.
Jährlich und halbjährlich informieren die Fondsgesellschaften mit umfangreichen Berichten über alle getätigten Transaktionen. Die meisten Fondsgesellschaften stellen zudem im Internet auch Informationen über die aktuelle Aufteilung des Fondsvermögens nach Branchen oder Regionen sowie über die größten Einzelpositionen der Fonds bereit. Die Kosten eines Investmentfonds werden transparent ausgewiesen. Die wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) fassen alle wichtigen Informationen leicht verständlich auf zwei DIN-A4-Seiten zusammen. Die Inhalte dieses „Beipackzettels“ sind europaweit geregelt und machen die Produkte untereinander gut vergleichbar. Die Wertentwicklung von Investmentfonds können Anleger in Tageszeitungen oder im Internet jederzeit beobachten.
Eine Geldanlage in Investmentfonds ist sehr flexibel. Fondsanteile können im Gegensatz zu vielen anderen Geldanlagen grundsätzlich täglich verkauft werden. Schon
mit kleinen Beträgen können die Sparer Investmentfonds erwerben und mit Sparplänen schon ab 25 Euro im Monat beispielsweise Rücklagen für
den Ruhestand aufbauen. Auch regelmäßige Entnahmepläne können die Verbraucher mit Investmentfonds gestalten. Dabei bleiben die Sparer flexibel und können jederzeit die Beträge erhöhen oder
auch reduzieren. Eine Ausnahme besteht insbesondere bei offenen Immobilienfonds, für die zur Steuerung der Liquidität im Fonds z. B. Fristen zur
Kündigung von Rückgaben gelten.
Investmentfonds sind insolvenzgeschützt. Das Fondsvermögen, also das Vermögen der Anleger, wird
getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft bei einer Verwahrstelle verwahrt. Würde eine Fondsgesellschaft
Insolvenz anmelden, fi elen die Vermögenswerte also nicht in die Konkursmasse. Zudem ist die
Investmentwirtschaft eine der am stärksten regulierten Branchen. Alle Fondsgesellschaften sind dazu verpflichtet, ausschließlich im Interesse ihrer Anleger zu handeln. Dass diese Regeln auch eingehalten werden, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht streng überwacht.
Seit 2003 beraten wir unsere Kunden beim Vermögensaufbau, der Vermögensanlage und der Verrentung Ihres Kapitals mit Investmentfonds. Mittlerweile betreuen wir 35 Millionen Euro für mehr als 500
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