Anlage in Investmentfonds


Einmalanlage


Zum Anlegen kleinerer und größerer Summen sind Investmentfonds ideal. Bei der Einmalanlage verteilt der Sparer sein Geld schon mit nur einem Fonds auf viele Wertpapiere oder Immobilien. Der Anleger profitiert von deren Wertzuwachs und reduziert zugleich das Risiko.

 

Sparplan


Bei Sparplänen zahlt der Sparer über einen längeren Zeitraum regelmäßig einen bestimmten Betrag ein – das geht meist schon ab 25 Euro pro Monat. Von den Sparraten werden Fondsanteile gekauft. Bei Fondssparplänen profitiert der Sparer auch vom Durchschnittskosteneffekt. Hier werden bei gleich hoher Sparrate zu Zeiten hoher Kurse weniger Fondsanteile erworben. Dafür können in Phasen niedriger Kurse vom gleichen Geld mehr Fondsanteile gekauft werden. Langfristig ergibt das einen günstigen durchschnittlichen Kaufpreis.

 

 

Vermögenswirksame Leistungen (VL)


Hierbei handelt es sich um Sparbeträge, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Dabei zahlen die Arbeitgeber häufig die VL-Beträge vollständig oder teilweise zusätzlich zum Gehalt. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert der Staat das VL-Sparen in Fonds, die überwiegend in Aktien anlegen, mit der Arbeitnehmer-Sparzulage. VLVerträge müssen sechs Jahre lang bespart werden. Hat der Sparer die Arbeitnehmer-Sparzulage in Anspruch genommen, liegen sie noch ein weiteres Jahr fest. Nach dem siebten Jahr, der sogenannten Sperrfrist, kann der Sparer über die gesamte Summe aus Einzahlungen, Erträgen und der Arbeitnehmer- Sparzulage verfügen. Schon nach dem sechsten Jahr kann der Anleger den angesparten Betrag auch stehen lassen und einen weiteren VL-Vertrag besparen.

 

 

Riester-Rente


Riestern mit Investmentfonds können alle rentenversicherungspflichtigen Angestellten und Beamte. Der Staat fördert dies unter bestimmten Voraussetzungen mit Steuerfreibeträgen und Zulagen für den Sparer, den Ehepartner und jedes Kind. Das macht Riestern insbesondere für Sparer mit kleinem Einkommen attraktiv. Die Vorteile von Investmentfonds gelten auch bei fondsbasierten Riester-Produkten. Gleichzeitig werden die eingezahlten Beträge inklusive Zulagen zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert. Außerdem unterliegen Erträge und Wertzuwächse aus Fonds für Riester-Sparer nicht der Abgeltungsteuer, sondern werden nachgelagert besteuert. Für den Sparer hat dies den Vorteil, dass die Besteuerung in eine Phase fällt, in der er sehr wahrscheinlich einem geringeren persönlichen Steuersatz unterliegt als während der Ansparphase.

 

 

Rurüp-Rente


Mit der Rürup-Rente können insbesondere Selbstständige für das Alter vorsorgen. Sie können regelmäßig oder einmalig in Investmentfonds anlegen. Beiträge zu Rürup-Verträgen können innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Und auch wenn mal länger nicht eingezahlt wird, bleiben Steuervorteile erhalten, sofern das vertraglich geregelt ist. Die Auszahlung wurde der gesetzlichen Rente nachempfunden und erfolgt in Rentenform.