Kunden werben Kunden


Sie sind zufrieden mit unseren Leistungen und wissen, dass Sie bei Martin Eberhard in Sachen Fondsanlage bestens aufgehoben sind? Dann empfehlen Sie uns doch Ihren Freunden und Verwandten weiter!

 

Für jeden erfolgreich geworbenen Neukunden bedanken wir uns mit einer Fondsgutschrift:


Sie erhalten eine Gutschrift bis zu 500 € in einen Fonds Ihrer Wahl


Unsere Prämienstaffel


25 € ab   10.000 € Anlagebetrag

 

50   € ab   25.000 € Anlagebetrag

 

100 € ab   50.000 € Anlagebetrag

 

200 € ab 100.000 € Anlagebetrag

 

500 € ab 250.000 € Anlagebetrag

So einfach geht's:


  • Füllen Sie das Online-Formular unten mit Ihren Daten und den Daten des / der zu werbenden Freunde(s) aus.
  • Wir schicken Ihrem Freund ein Antragspaket zu.
  • Nachdem Ihr Freund sein Depot eröffnet und seine Anlage getätigt hat, buchen wir Ihrem Depot die jeweilige Gutschrift innerhalb von zwei Wochen zu.


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Der Werbende willigt ein, dass die hier angegebenen Daten ausschließlich dazu verwendet werden, das Kundenprogramm in seinem Namen an den Empfänger zu empfehlen und die Prämiengutschrift auf seinem Konto gutzuschreiben. Sofern der Werbende Daten von Neukunden an Martin Eberhard weitergibt, versichert er, dass eine Einwilligung des Neukunden gegenüber Martin Eberhard vorliegt, die Martin Eberhard dazu berechtigt, die Daten des Neukunden zur Abwicklung des Programms (Zusendung der kompletten Depoteröffnungsunterlagen) zu verwenden.

 

Bei missbräuchlicher Verwendung behält Martin Eberhard sich vor, die jeweiligen Nutzer von der weiteren Nutzung des Kundenprogramms auszuschließen.

 

Bitte beachten Sie, dass Werber und Geworbener nicht identisch sein dürfen. Der von Ihnen Geworbene muss seinen Wohnsitz in Deutschland haben und darf zum Zeitpunkt des Werbens noch kein Kunde von Martin Eberhard sein. Der Neukunde sollte mindestens 12 Monate investiert bleiben. Es können nur Empfehlungen berücksichtigt werden, die vor der Depoteröffnung des Empfohlenen bei uns eingegangen sind. Die Höhe der Prämie ist von der Summe der Einzahlungen abhängig, die vom geworbenen Neukunden innerhalb der ersten vier Wochen nach Depoteröffnung getätigt werden.

 

Eine Gutschrift für den Werber erfolgt nicht, wenn die Eröffnung des Depots des Neukunden im Rahmen einer Sonderaktion erfolgt, bei der der Neukunde also seinerseits bei der Depoteröffnung Vorteile durch die Martin Eberhard in welcher Form auch immer erhält.

 

Bitte beachten Sie folgende Teilnahmebedingungen.

Teilnahmebedingungen


 

1. Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für das Kunden-werben-Kunden-Programm der Martin Eberhard Investment Services.

 

2. Teilnahme

 

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Depotinhaber eines von Martin Eberhard vermittelten Depots.

 

2.2 Martin Eberhard honoriert die Empfehlung eines Neukunden durch die teilnehmenden Personen (im Folgenden Werber oder Teilnehmer) durch eine Prämie, sobald der geworbene Kunde sein Depot durch eine Anlage nutzt.

 

2.3 Neukunde im Sinne von 2.2 sind alle Kunden, die aktuell sowie in den letzten 12 Monaten kein Depot bei Martin Eberhard haben.

 

2.4 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Depots durch Martin Eberhard und insofern auch keine Verpflichtung zu einer Honorierung des Werbers, wenn Martin Eberhard kein Depot für den Geworbenen eröffnen kann.

 

2.5 Grundsätzlich können Neukundenwerbungen nur honoriert werden, wenn uns der Werber vor der Eröffnung des Depots des Geworbenen in seiner Eigenschaft als Werber bekannt gegeben wird. Nachträgliche Gutschriften von Prämien für bereits eröffnete Depots erfolgen nur auf Antrag und im Ermessen von Martin Eberhard.

 

2.6 Martin Eberhard behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn der begründete Verdacht eines Missbrauchs des Programms besteht.

 

2.7 Die Gutschrift der Prämie erfolgt 2 Wochen nach der getätigten Einmalanlage auf dem Depot des Geworbenen. Die Gutschrift erfolgt in einen Fonds Ihrer Wahl. Für die Werbung des Depots erhält der Werber eine Fondsgutschrift in Abhängigkeit von der Höhe der ersten Einmalanlagen, die innerhalb von vier Wochen nach Depoteröffnung, wie folgt:

 

25   € ab   10.000 € Anlagebetrag

 

50   € ab   25.000 € Anlagebetrag

 

100 € ab   50.000 € Anlagebetrag

 

200 € ab 100.000 € Anlagebetrag

 

500 € ab 250.000 € Anlagebetrag

 

Martin Eberhard behält sich vor Prämien zurückzubuchen, falls das neue Depot nach weniger als 12 Monaten aufgelöst wird, der Bestand durch den Kunden unter den prämienrelevanten Bestand zurückgeführt oder ein incentivierter Sparplan gekündigt wird.

 

2.8 Depots, die im Rahmen dieses Programms geworben wurden, werden zu folgenden Konditionen geführt:

 

100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Kauf eines Fonds

 

100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Tausch eines Fonds

 

Im Übrigen gelten die Servicegebühren von Martin Eberhard Investment Services für die Betreuung des Depots

 

3. Datenschutz

 

Zur Durchführung des Programms werden von den Teilnehmern personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt (§ 3 III bis V BDSG). Hierbei werden technische und rechtliche Vorkehrungen getroffen, um die Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu schützen. Zur Erfüllung von Aufgaben werden Dritte im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung hinzugezogen. Außerdem können Daten mitgeteilt werden, wenn dies durch behördliche oder gerichtliche Anordnung oder sonst gesetzlich zulässig oder erforderlich ist.

 

Der Teilnehmer ist berechtigt, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung, dass die zur Abwicklung des Programms von ihm erhobenen Daten durch Martin Eberhard zu diesem Zweck verwendet werden dürfen. Sofern der Werber Daten von Neukunden an Martin Eberhard weitergibt, versichert er, dass eine Einwilligung des Neukunden gegenüber Martin Ebehrhard vorliegt, die Martin Eberhard dazu berechtigt die Daten des Neukunden zur Abwicklung des Programms (Zusendung der kompletten Kontoeröffnungsunterlagen) zu verwenden.

 

4. Salvatorische Klausel

 

Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.