Die Pflegeversicherung ist eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Tritt der Versicherungsfall Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Geld-
oder Sachleistungen, um die erforderliche Pflege ganz oder teilweise zu gewährleisten.
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind rechtlich durch den Gesetzgeber festgelegt. Dies gilt auch für einen Großteil der Leistungen in der privaten Pflegeversicherung. Häufig reichen diese jedoch nicht aus, um die hohen Kosten der Pflege zu decken.
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