Anteile an Investmentfonds sind bereits seit vielen Jahren eine beliebte Kapitalanlage. Im Betriebsvermögen werden Fondsanteile allerdings eher selten gehalten. Insbesondere für Kapitalgesellschaften kann es aber durchaus sinnvoll sein, zur Kapitalverstärkung Anteile an Investmentfonds zu erwerben. Mit dem angesparten Kapital kann zum Beispiel eine Pensionszusage ausfinanziert werden.
Pensionszusagen können zur Zeitbombe werden: Von den 500.000 in Deutschland existierenden Pensionszusagen sind mindestens 50.000 nicht rückgedeckt, die anderen Pensionszusagen sind fast alle durch eine Kapitallebensversicherung rückgedeckt. Betriebsgefährdende Deckungslücken sind vorprogrammiert. Insbesondere bei Führungskräften, wie bei Gesellschafter-Geschäftsführern, besteht dringend Handlungsbedarf!
Der steuerliche Vorteil liegt darin, daß die Anteile nach dem Niederstwertprinzip nur mit den Anschaffungskosten bewertet werden; Werterhöhungen werden erst bei Veräußerung der Fondsanteile besteuert. Dadurch kann eine langjährige Steuerstundung erreicht werden.
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