Fonds im Betriebsvermögen


Sie möchten Ihr Betriebsvermögen ertragreicher investieren? Dann denken Sie mit uns gerne über die Anlage von Investmentfonds im Betriebsvermögen nach. 

 


Bisher halten nur wenige Unternehmen Investmentfonds oder ETF´s in Ihrem Anlagevermögen. Vermutlich werden es weniger als zehn Prozent der Firmen sein. Für gewöhnlich entnimmt der Firmenchef in guten Zeiten Kapital und investiert es dann als Privatanleger am Kapitalmarkt.  Investiert der Unternehmer nun als Privatanleger, so stehen ihm zunächst nach Entnahme und Steuerabzug nur noch rund 60 % des bisher im Unternehmen gehaltenen Vermögen zur Anlage zur verfügung.

 

Braucht der Betrieb später doch wieder Geld - etwa für die Neuanschaffung einer teuren Maschine -, kann der Firmenchef nun aus dem Privatvermögen eine Einlage  leisten. Diese Strategie ergibt durchaus Sinn, falls sich aus der Investition in der Firma langfristig eine höhere Rendite als am Kapitalmarkt erzielen lässt. Der positive Nebeneffekt: Die Eigenfinanzierung erhöht das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme - was wiederum beim Rating einen enormen Pluspunkt bringt.

Broschüre "Investmentfonds im Betriebsvermögen"



Einkünfte aus Fonds sind Betriebseinnahmen

Die Einkünfte aus Investmentfonds gehören bei Kapitalgesellschaften, der größten Gruppe der institutionellen Anleger, zu den Betriebseinnahmen. Ausgeschüttete und thesaurierte Zinsen sowie inländische Mieten sind in vollem Umfang steuerpflichtig. Ebenfalls steuerpflichtig sind ausgeschüttete Gewinne aus der Veräußerung von Renten und aus Termingeschäften.

 

Ausgeschüttete und thesaurierte Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich steuerfrei. Ausländische Mieten sind in der Regel in Deutschland nicht zu besteuern, da sie bereits im Ausland mit dem dort geltenden Steuersatz versteuert werden.

 

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds sind bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings sind die Regelungen zum Aktien- und Immobiliengewinn zu beachten, wonach Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds ganz oder teilweise steuerfrei sein können. Hierdurch wird der betriebliche Fondsanleger im Falle der Bewertung zum Bilanzstichtag und im Falle der Veräußerung mit dem Direktanleger gleichgestellt. Letztlich soll der Anleger so behandelt werden, als hätte er die im Zeitpunkt der Anschaffung der Fondsanteile in dem Fonds enthaltenen Wirtschaftsgüter (insbesondere ausländische Immobilien und Aktien) erworben und als hätte er im Zeitpunkt der Bewertung (Veräußerung) die im Fonds enthaltenen Wirtschaftsgüter im Bestand (veräußert).

 

Die steuerpflichtigen Einkünfte unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer.

Disclaimer


Die dargestellten Daten stellen kein Angebot dar und ersetzen auf keinen Fall das persönliche Anlagegespräch. Die Ausführungen dienen lediglich als Grundlage für ausführliche Informationsgespräche. Die dargestellten Wertentwicklungen sind Vergangenheitswerte und stellen keine Garantie oder Versprechung für zukünftige Entwicklungen dar. In der Realität könne Gewinn wie auch Verluste höher ausfallen. Potentielle Anleger müssen ggfls. bereit sein zwischenzeitliche Kursverluste hinzunehmen. Sämtliche Informationen beruhen auf sorgfältig ausgewählten Quellen, jedoch kann die Vollständigkeit / Richtigkeit nicht garantiert werden. Diese Werbung wurde zur Information für deutschsprachige Privatanleger und Finanzdienstleistungsinstitute eingerichtet und darf weder als Anlageempfehlung der Martin Eberhard Investment Services noch als Kauf- oder Verkaufsangebot betrachtet werden. Ausführliche Informationen zum Produkt können den jeweils gültigen Vertragsunterlagen entnommen werden.